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Konturmarkierung nach ECE 48
Top-Qualität
fairer Preis
Die Konturmarkierung ist in Deutschland seit
dem 10.07.2011 und in ganz Europa spätestens seit Oktober 2011 für Neuzulassungen
bei LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht
von 7,5 t und bei Anhängern ab 3,5 t verpflichtend. Sie ist entsprechend der europäischen
Vorschrift ECE 48 anzubringen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind bei
Fahrzeugen mit einer Erstzulassung nach dem
10.07.2011 nach dem bundeseinheitlichen
Mängelkatalog bei der Hauptuntersuchung
fehlende, beschädigte oder nicht vorschriftsmäßig
angebrachte Markierungen als erheblicher Mangel
einzustufen und entsprechend nachzurüsten.
Farben
Seite: weiß oder gelb
Heck: rot oder gelb
Anbauschema Heck
ab 2,10 m Breite: Vollkonturmarkierung
Anbauschema Seiten
ab 6,0 m Länge (inkl. Deichsel): mindestens
eine Teilmarkierung. Im Fall reflektierender
Werbung ist Vollkonturmarkierung vorge-
schrieben.
Maße und Höhen
die Markierung ist mit möglichst geringem
Kantenabstand anzubringen.
Längsrichtung/Breite: Abstand
max. 600 mm
oben: Abstand max. 400 mm